Die Versorgung der steigenden Anzahl Pflegebedürftiger wird in den Jahren eine Herausforderung für das Gesundheitssystem darstellen. Während bislang die Kranken- und Pflegekassen für die Beratung der Anspruchsberechtigten verantwortlich waren, sollen künftig die Kommunen stärker mit einbezogen werden. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz hervor.
Wie die „Pharmazeutische Zeitung“ (PZ) berichtet will die Bundesregierung die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen schon zum 1. Januar 2017 an die Kommunen federführend übertragen. Dadurch entstünden auf einen Schlag deutlich mehr Beratungsstellen. Die Finanzierung für die Beratungsstellen und Pflegestützpunkte sollen sich laut Gesetzesentwurf Kommunen und Länder, Kranken- und Pflegekassen teilen. In dem Bericht, der laut PZ der „Rheinischen Post“ vorliegt, heißt es: „Gemeinsames Ziel ist es, so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung zu unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten.“
Laut Medienberichten befasst sich der Gesetzesentwurf mit zahlreichen weiteren Baustellen im Pflegestärkungsgesetz. So sollen beispielsweise zusätzliche Büroräume für Alltagshilfen für Pflegebedürftige mit 50 Mio. Euro gefördert werden.
[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=63113″] Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]