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Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet, dass die Große Koalition die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben will und deshalb die digitale Verordnung von Heil-und Hilfsmitteln sowie die häusliche Krankenpflege über einen Änderungsantrag mit in das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) überführen möchte. Damit würden nicht nur Arzneimittel per E-Rezept digital verordnet werden, sondern auch „sonstige in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähige Leistungen“. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll den Änderungsantrag seiner Richtlinien für Heil- und Hilfsmittel und die häusliche Krankenpflege umsetzen. Das Digitale Versorgung Gesetz wird dann künftig Ärzten erlauben, gesundheitsbezogene Handy-Apps zu verordnen, aber auch andere Leistungen, die dann der digitalen Verordnung unterliegen, wie eben beispielsweise oben erwähnte Krankenpflege. Die Krankenkassen sind zudem ab 2021 verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten, damit auch wichtige Daten wie Impf- und Mutterpass-Eintragungen, wenn der Versicherte einwilligt, gespeichert und von anderen Akteuren des Gesundheitswesens eingesehen werden können, weil Apotheker und Kliniken sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden müssen. Bei den Apothekern besteht eine Anbindungsfrist bis Ende September 2020. Die Anbindung an die TI wurde allerdings bei den Apothekern um sechs Monate verschoben, denn ursprünglich sollte es schon im Frühjahr 2020 losgehen. Aber auch jetzt ist die Standesvertretung der Apotheker in Form der ABDA nicht mit der Frist, 30. September 2020, einverstanden und versucht, das DVG in Bezug darauf zu beeinflussen. Doch die GroKo ist nicht nachgiebig. Die ABDA begründet ihre Fristverlängerung mit Modellprojekten, die im Apothekensektor zur Erprobung der TI notwendig sind, auch Hard- und Software seien noch nicht so weit. SPD und Union wünschen zudem eine Abkopplung digitaler Verordnungen auf E-Rezept von der Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), weil medizinische Fernbehandlungen ohne vorherigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt dann so nicht möglich wären. 

Quelle: Deutsche Apothekerzeitunghttps://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/05/groko-e-rezept-auch-fuer-heil-und-hilfsmittel-sowie-haeusliche-krankenpflege