Die Debatte um den E-Health Gesetzentwurf nimmt langsam aber sicher Fahrt auf: Aus der Anhörung der Stellungnahmen der Spitzenverbände des Gesundheitswesen zum Entwurf am vergangenen Mittwoch im Bundestag geht hervor, dass Krankenhäuser und Kliniken deutlich mehr Mitbestimmungsrechte fordern. Die Kassenärzte dagegen zeigen sich größtenteils zufrieden.
Scharfe Kritik kam von Seiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Einzig der vertragsärztliche Bereich werde berücksichtigt, die Kliniken werden praktisch bei Einführungen elektronischer Maßnahmen und Strukturen z.B. bei Telematik-Anwendungen außen vor gelassen, obwohl sie es am stärksten betreffe.
Der Kassenärztliche Bundesverband (KBV) stimmt mit den Entwicklungen zum Gesetztesentwurf überein. Hier und da seien noch kleine Änderungen vorzunehmen. Laut BVMed hänge die Qualität der Patientenversorgung trotz technischer Möglichkeiten vom Wohnort und der Kassenzugehörigkeit ab. Deshalb müssten Regelungen zur telemedizinischen Versorgung mit konkreten Produkten ins Gesetz aufgenommen werden.
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