Seite wählen

Kürzlich kündigte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an, die Telematik-Infrastruktur für Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und in der Pflege zu konkretisieren. Demnach werden noch in diesem Jahr Eckpunkte für die Fortschreibung des E-Health-Gesetzes und im ersten Quartal 2019 ein konkreter Referentenentwurf angestrebt, wie der stellvertretende Leiter der Abteilung für Digitalisierung, Christian Klose, auf dem Fachkongress Telemedizin der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin in Berlin verkündete.

Um das Ziel einer Vernetzung alle an der Versorgung Beteiligten zu erreichen, sollen knapp 208.000 (Zahn-)Arztpraxen, 2.100 Krankenhäuser und 21.000 Apotheken im ersten Schritt in die Telematik-Infrastruktur eingebunden werden. Pflegeeinrichtungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Eine Lösung für nichtakademische Heilberufe ist derzeit noch nicht in Sicht: Rund 2,3 Millionen Betroffenen, darunter Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden oder Orthopädieschuhmacher könne aus Kostengründen in absehbarer Zeit kein gleiches Ausstattungsniveau, wie in den anderen Bereichen angestrebt, geboten werden. Eine Diskrepanz von knapp sechs Milliarden Euro sei hierbei die Hürde, wodurch innovative Lösungswege gefragt sind.

Allgemein stoße das Thema Digitalisierung in der Ärzteschaft inzwischen auf immer größere Akzeptanz und Dynamik, so Dr. Franz-Josef Bartmann, früherer Vorstand der Bundesärztekammer. Dennoch gebe es weiterhin zwei Lager. In dem einen gebe es großes Interesse Vernetzung voranzutreiben. In dem anderen werde die Notwendigkeit einer entsprechenden Vernetzung in Frage gestellt. So oder so hänge die Akzeptanz stark von einer Vergütungsstruktur ab, die auf Telemedizin und gemeinschaftliche Leistungserbringung ausgerichtet sei. Professor Gernot Marx zufolge, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin, sei die Interoperabilität von Schnittstellen bei Herstellern für Medizin- und Laborgeräte ein zentraler Faktor. Dazu solle der Gesetzgeber strikte Vorgaben machen.

Ärztezeitung