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Deutschland hinkt beim Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens im Vergleich zu Österreich und der Schweiz deutlich hinterher. Auch die Schweizer können sich von den Österreichern noch viel abgucken: Österreich hat seit dem Jahr 2015 die elektronische Patientenakte, die dort ELGA heißt. Alle Österreicher sind automatisch Teilnehmer dieser Akte, es sei denn, sie haben beschlossen, sie nicht zu nutzen, was nur drei Prozent tun. Für viele andere Gesundheitsdienstanbieter (GDA) ist die Teilnahme verpflichtend wie zum Beispiel für niedergelassene Kassenärzte und Krankenhäuser. Andere GDA dürfen teilnehmen. Alle haben einen zeitlich befristeten Zugriff auf ELGA. Die rechtliche Basis für ELGA ist das Gesundheitstelematikgesetz Österreichs vom Jahr 2012. Die Identifikation des Bürgers geschieht mit Hilfe einer E-Card und eines bundesweiten Patientenindexes. Ein zentrales Protokollsystem lässt den Patienten erkennen, wer auf seine Daten zugegriffen hat. Mittlerweile sind 90 Prozent aller Betten im stationären Bereich an das System angeschlossen, seit Kurzem auch Ärzte und Apotheken sowie Pflegeeinrichtungen. Auch werden alle rezeptpflichtigen Medikamente und welchselwirkungsrelevanten OTCs gespeichert, damit Ärzten und Apothekern die Zusammenarbeit zum Nutzen des Patienten erleichtert wird. Seit 2018 findet die sogenannte E-Medikation zwischen Arzt und Apotheke statt, die 16,5 Millionen Verordnungen und 14 Millionen Abgaben zur Folge hatte. Das E-Rezept wird bald kommen; E-Befunde mit einheitlicher Darstellung werden seit Einführung von ELGA gespeichert. Der E- Impfpass und und andere Projekte werden folgen. In der Schweiz läuft es anders; auch die Schweizer sind in der Ausweitung ihrer Telematikinfrastruktur (TI) nicht so weit wie die Österreicher. Außerdem läuft hier die Berechtigungssteuerung im Gegensatz zu Österreich dezentral. In der Schweiz ist die Schweizer Post AG für die technische Infrastruktur der E-Health Strukturen und deren Umsetzung verantwortlich. Das elektronische Patientendossier der Schweiz (EPD) entspricht der ELGA in Österreich und in Deutschland der ePA (elektronische Patientenakte) und wird flächendeckend bis zu Jahr 2020 eingeführt. Alle behandlungsrelevanten Infos befinden sich dann im EPD; für stationäre Einrichtungen ist die Akte beispielsweise verpflichtend, kommen sie dem nicht nach, findet die Abrechnung der Leistungen nicht mehr statt. Für ambulante Leistungserbringer und Patienten ist die Nutzung der EPD freiwillig. Es werden so Medikationen, Impfdokumentationen und Laborbefunde abgespeichert, alles mit verschiedenen Vertraulichkeitslevels, das heisst, der Patient entscheidet, wer was einsehen darf. Zur Zeit ist die EPD noch relativ unstrukturiert, das soll sich jedoch ändern. Die Schweiz hat zudem eine Finanzierungsproblematik, um die Akte zu betreiben; eine Anschubfinanzierung steht jedoch zur Verfügung. Bund und Kantone teilen sich diese mit jeweils 30 Millionen Franken. Krankenkassen in Deutschland werden ab dem Jahr 2021 gesetzlich verpflichtet, die ePA zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die technische Ausstattung des Riesennetzwerkes in Deutschland kein Problem. Hierzulande gilt – anders als in Österreich – die Malusregelung, das heisst, ein Arzt ohne Anschluss an die TI bis Ende Juni 2019 bekommt einen einprozentigen  Honorarabzug bei der ärztlichen Vergütung. 

Quelle: Ärzteblatt