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Ab 1. Juli fällt in Deutschland der Startschuss für die E-Rezept-Erprobung. Die digitale Verordnung gehört dann ab 2022 für Arztpraxen und Apotheken zum Pflichtprogramm und kann Abrechnungen vereinfachen und beispielsweise einen besseren Überblick über den Medikationsplan erlauben. Viele europäische Länder, darunter unsere Nachbarn Dänemark und die Niederlande, aber auch alle baltischen Staaten, Finnland, Island, Montenegro, Norwegen, Portugal, Slowenien, Schweden, Spanien sowie das Vereinigte Königreich haben derartige Lösungen schon 2017 eingeführt. Allerdings ist der Prozess nicht in allen Ländern gleich weit fortgeschritten. 

Als Paradebeispiel gilt Dänemark, die über ein komplett verknüpftes System verfügen, das als App-Lösung Patienten, Ärzte und Apotheker involviert. E-Rezept-Übermittlungen, Rx- und OTC-Medikationslisten (mit Einverständnis zwei Jahre verfügbar), Rezeptbelieferungen, automatische Wiederholungsrezepte und die nationale Gesundheitsplattform, zu der jeder Zugriff hat, sind beinhaltet. Alle Akteure in Dänemark profitieren vom ausgefeilten E-Rezept-Konzept. Estland und Finnland haben sogar grenzüberschreitende Systeme auf EU-Richtliniengrundlage. Derartige Patientenkurzakten mit wichtigen Patienteninformationen sollen auch länderübergreifend in Arbeit sein. Allerdings sind die technischen Voraussetzungen auch nicht überall die Gleichen oder gleich gut, sodass in manchen Ländern nur partiell oder regional funktionierende Systeme am Start sind. Technische Verfügbarkeiten in Israel, Italien, Kanada, England, Spanien, um nur einige zu nennen, sind die Hürden dieser Länder, das ergab eine Bertelsmann-Analyse.  

Deutschland, aber auch unsere Nachbarländer Österreich und Polen sowie die Schweiz sind weit abgehängt. Hierzulande und in Polen gibt es demnächst aber elektronische Verordnungen. 2017 gab es in 40 von 73 untersuchten Ländern bereits E-Rezept-Lösungen, nicht aber in Deutschland. Selbst Albanien, südamerikanische Länder wie Ecuador, Costa Rica und Paraguay sowie das afrikanische Kenia haben Deutschland überholt. In der Bundesrepublik wird es eine vom Arzt erstellte Bar- oder QR-Code-Lösung geben, die dann als Papierrezept oder digital in der Apotheke vorgelegt werden kann. Andere Länder arbeiten weiterhin mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die dann in der Apotheke eingelesen wird und dort erst auf einen Server greift.  

Quelle: Pharmazeutische Zeitung