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Jakob Scholz, der stellvertretende Geschäftsbereichsleiter IT bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe (WL) erklärt im Gespräch mit E-Health-COM, dass das E-Rezept nun doch endlich seinen Durchbruch hat, nachdem es mehrere Anläufe bedurfte und Datenschutz-SkeptikerInnen intervenierten.  

Dabei ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nun doch die erste Option von zwei Weiteren. Diese Option wird im Sommer als Cluster Im Bereich KVWL getestet, und zwar in zwei bis drei Cluster-Regionen. Die Ärztin bzw. der Arzt stellt danach ein E-Rezept aus, welches die Apotheke über die eGK abruft und die verschriebenen Medikamente ausgibt. Die zweite Option ist ein Ausdruck mit einem Barcode, den die PatientInnen in der Apotheke vorlegen und somit einlösen. Als dritte Möglichkeit und damit wenig genutzt, bietet sich die E-Rezept-App der gematik an, mit der auch Vorbestellungen von Medikamenten in Apotheken und Verfügbarkeiten-Abfragen möglich sein werden.  

Bei der Rezeptausstellung über eine eGK-Identifizierung, bei der die eGK nur Identifikationsmedium nicht Überträgermedium ist, wird in der Apotheke die Krankenversicherungsnummer der PatientInnen ausgelesen.  

Spielen die Apothekenverwaltungssysteme, kurz AVS, sowie die Systeme der Krankenkassen, die mit VSDM++ abgekürzt werden, mit, dann plant die KVWL die Nutzung des Prozesses für den 1. Oktober 2023. Dabei ist eine minimale Rückläuferquote erwünscht.  

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Nutzung des E-Rezeptes dann verpflichtend eingeführt. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Praxisverwaltungssysteme (PVS) dann funktionieren, was jetzt wohl schon der Fall ist: Dabei ist die ärztliche Signatur entscheidend für den gesamten Prozess, der durch Signieren und Versenden bislang ins Stocken geraten ist. Ab 1. Januar des nächsten Jahres müssen auch die ärztlichen Sammelmappen für die Signatur funktionieren, die nämlich auf eine individuelle Öffnung jeder einzelnen Patientenkarte verzichten.  

Baustellen sind noch Pflegekeime, die mit KIM-Diensten eine hilfreiche Unterstützung bekommen könnten. Aber auch die telemedizinische Konsultation wirft Fragen auf, weil eine E-Rezeptübertragung mittels eGK nicht möglich ist. Hier bieten sich nur Option zwei und drei an (Barcode oder E-Rezept-App).  

Quelle: e-healt-com.de