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Bislang ist noch nicht klar, ob externe Drittanbieter wie Plattformen IhreApotheken, kurz ia.de, und gesund.de Nutzer der Schnittstelle der gematik sein dürfen, damit PatientInnen auch weiterhin elektronische Rezepte (E-Rezepte) in der Apotheke ihrer Wahl vor Ort einlösen dürfen.  

Es könnte nämlich sein, dass die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) anders aussehen und Drittanbieter, wie die beiden Plattformen, aus der Telematik-Infrastruktur (TI) ausschließen, obwohl das Krankenhauspflegentlastungsgesetz Drittanbieter fordert.  

Der Referentenentwurf zur Schaffung eines neuen § 361 a im Sozialgesetzbuch (SGB V) sieht demnach nur DiGA-Anbieter, Krankenkassen, Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser vor, die Nutzer der Schnittstelle der gematik sein dürfen/sollen.  

Allerdings zeigen sich die beiden Plattform-Anbieter, die bereits mit der E-Rezept-Einlösung in Apotheken vor Ort beschäftigt sind, kämpferisch und wollen in der Arzneimittel- und Hilfsmittel-Versorgung eine Rolle spielen. Jan-Florian Schlapfner, der für ia.de tätig ist, hat den Gesetzentwurf bereits gesichtet und beobachtet die Situation weiterhin, um die Vor-Ort-Apotheken zu unterstützen und zu stärken.  

Bei der Plattform gesund.de zeigt man sich noch zuversichtlicher, denn was heute schon möglich ist, wird in der Zukunft auch weiterhin funktionieren, damit PatientInnen die Wahl ihrer Apotheke bestimmen können. Der Plattform-Betreiber hat Maßnahmen entwickelt, damit E-Rezepte auch weiterhin in stationären Apotheken eingelöst werden können.  

Quelle: apotheke-adhoc.de