Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sorgt bei der Integration von Daten in die bestehende Praxis-Software für Probleme. Das Zusammenführen der eGK-Daten mit den alten bzw. bereits vorhandenen Versichertendaten müssen die Arztsoftwarehäuser zum dritten Quartal umgesetzt haben.
Bei der Übertragung der eGK-Daten in die Praxis-EDV müssen bestimmte Informationen, wie bspw. Straßenbezeichnungen gekürzt werden (auf der eGK sind bis zu 46 Zeichen möglich, in den System nur 18). Grund dafür ist, dass die eGK eine höher Speicherkapazität hat als die alte Krankenversichertenkarte (KVK).
Hierzu hat der KBV und der GKV-Spitzenverband bestimmte Umwandlungsregeln definiert, die nun für die Probleme verantwortlich sind. Bei mancher Praxissoftware kommen jedoch womöglich nicht die gesamten Daten an – wie etwa beim Zuzahlungsstatus.
Es lässt sich festhalten, dass von dem einst angedachten Spektrum die eGK derzeit bloß zwei Anwendungsmöglichkeiten bleiben: Die Erfassung der Versichertenstammdaten und die Behandlung im Ausland durch die Nutzung als europäische Krankenversicherungskarte. Bislang steht also die eGK ohne ihr Herzstück, dem elektronischen Rezept, da.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/817261/neuer-aerger-gesundheitskarte.html“] Link zur Quelle (Ärzte Zeitung)[/ilink]