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Die gesetzlichen Krankenkassen, Ärzte und Zahnmediziner haben sich nun darauf verständigt, dass die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Versicherungskarte ab 2015 endgültig ablösen soll. Insgesamt wurde damit die Übergangsfrist noch einmal um drei Monate verlängert. Dann sollen die jetzt noch im Umlauf befindlichen Versicherungskarten aber endgültig ihre Gültigkeit verlieren.

Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, nannte die bevorstehende Umstellung einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur. Die endgültige Einführung der eGK sorge zudem nun für Planungssicherheit bei den Beteiligten, so Wolfgang Eßer, Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Eigentlich hätte die eGK schon 2014 eingeführt werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt waren aber noch viele Versicherten nicht im Besitz der neuen Karte.

Ein bis drei Prozent der Versicherten verfügen auch jetzt noch nicht über die neue eGK. Zwar werden Patienten, die ab Januar 2015 den Arzt aufsuchen ohne die neue Karte nicht abgewiesen, sie müssen aber innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung ihren Versichertenstatus nachweisen. Geschieht dies nicht, darf der Arzt ihm die Behandlung privat in Rechnung stellen. Auch Arzneimittel werden dann mit dem Hinweis „ohne Versicherungsnachweis“ privat verordnet. Wird die Bescheinigung über den Versichertenstatus dann bis zum Quartalsende vom Patienten nachgewiesen, muss der Arzt eine etwaige geleistete Privatvergütung erstatten. Dies gilt jedoch nicht für Zahnärzte. Bei ihnen verbleibt es bei der Zehn-Tages-Frist.

Kommentar: Aus praktischer Sicht ist es begrüßenswert, dass nun endgültig einheitliche Bedingungen eingeführt werden. Abzuwarten bleibt, welcher praktische Nutzen sich für den Patienten zeigt. Die Linke hatte bei den Diskussionen um diese Strukturreform zu bedenken gegeben, dass sie keine nennenswerten Vorteile in der Einführung der eGK erkennen könne. Schon gar nicht solche, die im Verhältnis zu den entstehenden Kosten stünden. Die Grünen warnen vor unüberschaubarem Datentransfer und sehen den Datenschutz des einzelnen Patienten gefährdet. Tatsächlich hatte es Anfang 2014 Kritik in der Form gegeben, dass bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des Lichtbildes mit der Person des Inhabers der Karte bislang nicht verifiziert worden wäre. Das BGM und die Kassen hatten dem widersprochen.

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