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Die Multifunktionalität der neuen elektronischen Gesundheitskarte (EGK) ist gerade wieder Gegenstand von Diskussionen unter Fachleuten. Ganz konkret stehen Apps und die Vernetzung von äußeren Daten im Fokus. Entsprechendes ist für Smartphones längst bekannt. Bei einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses Digitale Agenda warb die Medizin-Informatikerin Britta Böckmann nun dafür, solche Apps mit Patientendaten zu vernetzen. Dies sorge ihrer Auffassung nach für mehr Akzeptanz der EGK. Apples Gesundheitsdienst HealthKit und die Datenuhr Apple Watch führte sie als konkrete Beispiele an. Die EGK ist ins Leben gerufen worden, um den Austausch von Informationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern bei der Behandlung von Patienten zu erleichtern. Mediziner können mit Hilfe der EGK beispielsweise abrufen, welche Allergien ein Patient hat und welche Medikamente aktuell eingenommen werden. Noch verläuft die weitere Entwicklung der EGK eher schleppend. Voraussichtlich ab Ende 2015 werden Adresse und Versichertenstatus auf der Karte online überprüft werden können.

Die konkret von Böckmann benannten Online-Gesundheitsdienste vermögen den schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert alles andere als zu überzeugen: Die Apple Watch hält er für den datenschutztechnisch ungeschütztesten Raum, den man sich vorstellen kann. Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg sprach sich für einen Mittelweg aus.  Den Patienten solle  mehr Entscheidungsfreiheit beim Umgang mit ihren Daten eingeräumt werden. Sofern die Bürger genau festlegen können, welche ihrer Daten ausgetauscht werden dürfen, stehen der Multifunktionlität der EGK keinen datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Im Falle eines Knochenbruchs etwa benötigt ein Arzt beispielsweise keine gynäkologischen Informationen.

Kommentar: Bereits vor der verbindlichen Einführung der EGK im Herbst 2013 wurde die Problematik des Datenschutzes ausführlich erörtert. Angesichts dieses höchst sensiblen Datenbereichs nicht verwunderlich. Damals wies man darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicherstelle, dass immer die neuesten kryptographischen Verfahren eingesetzt werden, um Datenschutz zu gewährleisten. Die EGK sei von Grund auf so konzipiert, dass das Verschlüsselungsverfahren immer wieder angepasst werden kann und die Karten somit auf dem aktuellsten Stand der Technik bleiben. Zudem werde einen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der übertragenen Daten gewährleistet. Nutzer der EGK müssen sich doppelt ausweisen, nämlich durch ein Passwort und einen Heilberufsausweis. Zudem hat damals schon die hinter der EGK stehende Gematik GmbH garantiert, dass Daten nur über deutsche Internetknoten geleitet werden. Diese Datenschutz-Informationen haben im vergangenen Jahr aber ggf. noch nicht berücksichtigt, inwieweit das Prinzip EGK datentechnisch angreifbar wird, wenn der Karteninhaber seine Daten selbstbestimmt für App-Dienste öffnet. Ist der Karteninhaber in der Lage, diese Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen, oder sind die Konsequenzen für den Durchschnitts-Patienten (daten-)technisch zu schwer zu erfassen?

 

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