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Auf EU-Ebene soll der Austausch von Gesundheitsdaten, aber auch der Zugang erleichtert werden, um wissenschaftliche Forschungszwecke zu unterstützen, aber auch um neue Therapien besser entwickeln zu können und um die PatientInnenversorgung allgemein zu verbessern.  

Der Vorschlag des Rates der EU ist deshalb, eine Verordnung für den europäischen Raum über den Zugang zu Gesundheitsdaten zu entwickeln. Dieser Raum heißt EHDS und steht für European Health Data Space. Er dient unter anderem dazu, dass personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten für Forschungs- und Innovationszwecke leichter ausgetauscht werden können, denn im europäischen Raum gibt es immer noch große Unterschiede im Umgang mit diesen. So wäre dann beispielsweise ein Austausch von individuellen pharmazeutischen und medizinischen Daten in Apotheken und Arztpraxen länderübergreifend möglich.  

Die neue Plattform „HealthData@EU“ würde den grenzüberschreitenden Zugang und Austausch möglich machen, wenn der EU-Ratsvorsitz mit dem EU-Parlament mit positivem Ausgang verhandelt und eine vorläufige Einigung erzielt. Am 13. Dezember 2023 wurde die Stellungnahme abgegeben. Zwei Jahre würde die Verordnung dann Gültigkeit haben.  

Quelle: MTD