Bereits im Sommer 2014 kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der Eröffnung des Hauptstadtkongresses „Gesundheit und Medizin“ ein E-Health Gesetz an (wir berichteten). Am Dienstag ist der Gesetzentwurf zur Abstimmung in die Ressorts gegangen.
Demnach soll das eHealth-Gesetz die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen deutlich vorantreiben und sowohl die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gewährleisten als auch die Telematikinfrastruktur als sichere Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen etablieren. Auch die Förderung der Telemedizin ist von Bedeutung.
Diese Ziele sollen vor allem durch Anreize wie Vergütungen für die Nutzung und Erstellung des Notfalldatensatzes, des elektronischen Entlassbriefes, des elektronischen Arztbriefes, des elektronischen Medikationsplanes oder telemedizinischer Leistungen erreicht werden.
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