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Ärzte und andere an der Pflege beteiligte Personen fordern schon länger die räumliche und sektorenübergreifende Lösung in der Telematikinfrastruktur (TI), denn nur so ist eine schnellere und effizientere Kommunikation zwischen Pflegeheimen und Arztpraxen und anderen Akteuren im Gesundheitswesen möglich. Dieses würde dann auch zur Entlastung von Hausarztpraxen, aber auch von Personal in der ambulanten und stationären Pflege führen, ist sich Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen sicher. Andreas Westerfellhaus, Staatssekretär im BMG und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, fordert darüber hinaus auch einen konkreten Nutzen für die Pflegebedürftigen im Rahmen des Fortschreitens der Digitalisierung. Patienten und Pflegebedürftige müssten auch jederzeit in der Lage sein, vollständige Einsicht in ihre elektronische Patientenakte (ePA) nehmen zu können. Der Datenschutz und die Datenhoheit müsse allerdings jederzeit dem Patienten obliegen. Eine Einsicht in die persönliche ePA muss über das Smartphone des Nutzers möglich sein. Aber Westerfellhaus will sich auch dafür stark machen, dass Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen werden, um sich mit niedergelassenen Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und anderen Versorgern der Pflegebedürftigen auszutauschen. Die digitale Vernetzung bedarf allerdings der Einwilligung des Pflegebedürftigen. Ein optimaler Austausch von Daten des Pflegebedürftigen bedeutet vor allem eine optimale digitale Versorgung des Kranken, was wiederum eine Aufwertung des Pflegeberufs nach sich zieht. Ab 2019 wird es auf Ankündigung des Bundesgesundheitsministers auch eine finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen geben. Gedacht wird dort beispielsweise an 12.000 Euro für die Anschaffung der digitalen Vernetzung und Ausrüstung in Altenpflegeeinrichtungen. Andere intelligente Systeme können auch zur Unterstützung von ambulanten Pflegediensten und  pflegender Angehöriger dienen. Ein Beispiel ist die Digitalkamera von häuslichen Pflegediensten, mit der 59 Prozent der Pflegekräfte einen Dekubitus oder schwere Verletzungen dokumentieren. Die digitalen Technologien gilt es aber immer wieder zu überprüfen und anzupassen. Gregor Bornes, Patientenvertreter vom gesundheitsladen köln, sieht eine Verbesserung der Gesundheitskompetenz aber nicht nur in den technischen Voraussetzungen, sondern auch in der digitalen Grundbildung, die noch entscheidender ist.

Quelle: Ärzteblatt