Beim Franchise-Konzept geht es darum, dass ein Franchisegeber ein fertig entwickeltes und erprobtes Unternehmensmodell an einen Franchisenehmer überlässt, der dafür eine Nutzungsgebühr an den Franchisegeber zahlt.
Die Anwendung dieses Gedankens im Gesundheitswesen könnte auch eine Option zur standardisierten Leistungserbringung für Ärzte darstellen. Ähnlich wie bereits bei verschiedenen Arztnetzen praktiziert wird, gliedern die beteiligten Ärzte bspw. Verwaltung, Abrechnung, Marketing, Terminvergabe und Materialeinkauf an eine gemeinsame Servicegesellschaft aus und konzentrieren sich so verstärkt auf ihre eigentliche medizinische Tätigkeit.
Die Idee, das Franchise-Verfahren bei Arztpraxen zu etablieren, kann erhebliche wirtschaftliche Vorteile bieten und aus Patientensicht eine festgelegte (Mindest-)Behandlungsqualität sichern. An seine Grenzen stößt der Gedanke einer Praxiskette bei der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Leistungserbringers, also des Arztes, welche nicht eingeschränkt werden darf, um die notwendige Freiberuflichkeit zu erhalten.