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Die Schweiz, Österreich und auch Deutschland haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung ihrer elektronischen Aktenlösungen, die in jedem der drei Länder anders benannt werden. In der Schweiz heißt die elektronische Lösung EPD und steht dabei für das elektronische Patientendossier, das nicht für alle Beteiligten des dortigen Gesundheitssystems Pflicht ist und auch zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt wird. Spitäler, also für die Krankenhäuser der Schweiz, ist das System ab April 2020 Pflicht, für Pflegeheime und Geburtshäuser erst zwei Jahre später. Ärzte, Apotheker und der ambulante Bereich müssen nicht mitmachen, unter anderem, weil die Ärzteschaft sich gegen die EPD gewehrt hat. Bei den Österreichern liegt der Grund für die verspätete Einführung der „ELGA“ an der zu optimistischen Zeitplanung. Auch hier gibt es kein einheitliches Konzept der elektronische Gesundheitsakte in Österreich, weil noch nicht alle Akteure in allen österreichischen Bundesländern beteiligt sind und auch bestimmte Anwendungen wie das E-Rezept nicht unter die Voraussetzungen der ELGA fallen. Deutschland hat ebenso Probleme bei der Umsetzung, genau wie beide Nachbarländer. Hier prescht die AOK voran. Aber ihr Projekt läuft unter dem Namen „Digitales Gesundheitsnetzwerk“, um Ärzte und Patienten sowie andere Akteure des Gesundheitswesens digital zu vernetzen. Die AOK-Gemeinschaft, als größte deutsche Krankenkasse, versichert aber immerhin 26 Millionen Menschen, die auch von der erweiterten Variante der ePA (elektronische Patientenakte) nach § 291 profitieren. Das Digitale Gesundheitsnetzwerk enthält „zusätzliche Mehrwerte und innovative Vernetzungslösungen“, um administrative Prozesse einfacher und gleichzeitig notwendige Informationen des Behandlungsprozesses für alle verfügbar zu machen, um Doppeluntersuchungen und Fehlmedikationen zu vermeiden. Bis zur kompletten Umsetzung der elektronischen Gesundheitsakten in Deutschland, aber auch in der Schweiz und in Österreich, wird also noch viel Zeit benötigt.

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