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Nachdem das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) erfolgreich verabschiedet wurde, kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Nachfolger, das DVG 2, an. Ein erster Entwurf soll bereits im Januar vorliegen, zwischen Januar und März dann ein Kabinettsentwurf.

Mit dem DVG 2 sollen Patienten ab Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (EPA) nutzen können, in der Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne und Impfnachweise digital aufgeführt sind. In diesem Zusammenhang verpflichteten sich die Krankenkassen bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Mai diesen Jahres mit der Einrichtung einer EPA von Januar 2021 an.

Aus datenschutzrechtlichen Uneinigkeiten wurde die Nutzung der e-Patientenakte nicht wie ursprünglich geplant im DVG 1 geregelt. Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz kritisierte u. a., dass Patienten keine Auswahl in der EPA geboten werde, welcher ihrer behandelnden Ärzte welche Patientendaten einsehen dürfe. Ebenso gab es Differenzen bei der Freischaltung verschiedener Anwendungen, sodass Paragraph 291h, der diese Punkte regeln sollte, aus dem ersten DVG gestrichen wurde. Nach ersten Gesprächen mit dem Justizministerium zeigt sich Spahn jedoch zuversichtlich.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung