Seite wählen

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ab 1. Januar 2021 allen GKV-Mitgliedern, allerdings nicht verpflichtend, zur Verfügung stehen. Das mobile Gesundheitsbuch wird nach Herunterladen der App und einer Zwei-Faktor-Authentisierung der jeweils zuständigen Krankenkasse zum lebenslangen Begleiter des Patienten, auch im Notfall, weil wichtige Datensätze wie Laborbefunde, Röntgenbilder, Impfungen, Klinikentlassungsbriefe, Medikations- und Notfallpläne abgespeichert werden können, die der Patient oder aber ein Arzt des Vertrauens jederzeit einsehen kann, wenn der Betroffene seine Einwilligung gibt. So werden in Zukunft dann auch beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden. Alle Dokumente, auch persönliche Informationen aus Fitnesstrackern und Schmerztagebüchern zum Beispiel, sind dann verschlüsselt in einem sogenannten ePA-Aktensystem hinterlegt, das nach Aussage des BMG ein „Höchstmaß an Schutz“ genießt. Nicht jeder muss die Akte auf sein Smartphone oder Tablet mittels App laden, für Notfalldaten reicht auch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Krankenkasse, um sich einen relativ kurzen Überblick zu verschaffen. Die ePA und die eGK stehen dabei in keinem Zusammenhang, sondern werden getrennt voneinander mit individuellen Gesundheitsdaten gefüttert. Auch die Krankenkasse kann Dokumente ihres Versicherten einstellen, nicht aber lesen. Eine Löschung von Dokumenten ist nur durch den Versicherten selbst möglich, auch die Freigabe der Daten an verschiedene Heilberufler. Die persönliche Medizindatenbank erleichtert dem Patienten den Austausch von Dokumenten und wichtigen Informationen zwischen seinen Ärzten, Apotheken und Kliniken. Dabei können auch alte Dokumente jederzeit eingesehen werden. Eine Sortierung neuer und alter Dokumente nach Quelle ist außerdem möglich, sodass die Suche erleichtert wird. 

Quelle: Apotheken Umschau