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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellte der Bundesregierung letzte Woche einen Entwurf für ein „Patientendaten-Schutzgesetz“ vor. Ziel ist es, die geplante elektronische Patientenakte so sicher wie möglich zu konzipieren und dabei gleichzeitig den Patienten ihre Daten zur Nutzung bereitzustellen. Spahn betonte jedoch, dass die e-Akte freiwillig sein soll und zu Beginn noch nicht umfassend sein werde. Ab dem 1. Januar 2021 soll es möglich sein, Daten wie regelmäßige Medikamentenverschreibungen, Röntgenbilder und ärztliche Befunde von Ärzten und Krankenhäuser eintragen zu lassen. Daten, die zum Beispiel Impfungen, den Mutterpass oder das gelbe Kinder-Untersuchungsheft betreffen, werden jedoch erst ab 2022 in der e-Akte sichtbar sein. Ebenso können Patienten erst ab 2022 festlegen, welcher Arzt welchen Teil der Akte einsehen darf – zu Beginn kann die elektronische Karte nur vollständig freigegeben werden. Eugen Brysch, Mitglied im Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisierte Spahn für dieses Vorgehen.
Mit dem Start der e-Akte ab 2021 soll es zudem eine App geben, mit der Versicherte mobil ihre Daten auf dem Smartphone einsehen und um Werte wie Blutzuckermessungen ergänzen können. Diese App soll von den Krankenkassen bereitgestellt werden und laut Spahn ähnlich wie Online-Banking-Apps höchsten Sicherheitsstandards genügen, indem zum Beispiel eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingebaut werde. Ab 2021 soll es auch möglich sein, Rezepte per App direkt auf dem Smartphone zu erhalten, sodass beispielsweise Verschreibungen von Dauermedikamenten nicht mehr persönlich bei Ärzten abgeholt werden müssen. Die Rezepte-App ist jedoch unabhängig von der e-Akte geplant. Ab 2023 wird es im Zusammenhang mit der e-Akte auch die Möglichkeit geben, die Versichertendaten freiwillig für Forschungszwecke zur Verfügung stellen zu können.Mit der geplanten e-Akte und den Apps scheint Spahn auf große Bereitschaft zu stoßen: Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom wären rund zwei Drittel der Deutschen bereit, eine e-Akte dauerhaft zu nutzen.    

Quelle: www.zeit.de