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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte in naher Zukunft alle Voraussetzungen erfüllen, dass Patienten mit Hilfe ihres Smartphones oder Tablets alle individuellen Patientendaten einsehen können. Zuvor muss er den gesetzlichen Krankenkassen Vorgaben machen, damit die elektronische Patientenakte bis zum Jahr 2021 für alle Mitglieder der GKV zugänglich ist. Die gesetzlichen Krankenkassen, die aber nicht bis dahin warten wollen, bekommen vom CDU-Politiker die notwendige Rechtssicherheit, dass die Patienten auf eigenen Wunsch persönliche Daten übermitteln können und dürfen. Auch der Spitzenverband der GKV freut sich über das Vorhaben Spahns, weil das Smartphone mittlerweile eine wichtige Rolle in der digitalen Kommunikation vieler Patienten spielt. Der Patient bestimmt überdies, wem er seine Daten übermittelt und kann auch Daten, die ihm übermittelt werden, mit Hilfe seines Smartphones, Computers oder Tablets lesen. Zudem will Spahn neue Zugänge und Authentifizierungsverfahren einführen, damit, ähnlich wie beim Online-Banking mit PIN und TAN, schnelle und einfache Zugriffe zu den persönlichen Daten und deren Übermittlung möglich sind. Die elektronische Gesundheitskarte wird daher wohl eher nicht mit zusätzlichen Funktionen versehen werden, weil die elektronische Patientenakte für die Entwicklung der Digitalisierung laut Koalitionsvertrag als besser geeignet angesehen wird.

Quelle: Apotheke Adhoc