Seite wählen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind zuversichtlich, dass Versicherte das Angebot der elektronischen Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten in Form der elektronischen Patientenakten (ePA) auch wahrnehmen werden. Die elektronische Patientenakte ist seit dem 1. Januar auf freiwilliger Basis möglich, um beispielsweise Arztbefunde und Röntgenbilder abzuspeichern und anschließend mit Ärzten zu teilen, wenn der Versicherte dies möchte. Dabei können 73 Millionen potenzielle Nutzer der digitalen Akte als App, am besten über das Smartphone, selbst entscheiden, ob Daten zur besseren Gesundheitsversorgung ausgetauscht werden. Die aktive Freischaltung liegt dabei in den Händen der Versicherten der GKV. Die ePA ist aber keineswegs ein Ersatz für die Dokumentation von medizinischen Daten in Arztpraxen. Ärzte müssen auch weiterhin mit anderen Fachärzten und medizinischen Einrichtungen im Gesundheitswesen kommunizieren. Der Nutzer entscheidet letztlich, welche persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert werden sollen und wer Zugriff zu diesen hat. Im ersten Jahr gibt es die digitale Akte in einer nicht verfeinerten Form, die aber nach und nach mehr Funktionen erhalten soll. Die Testphase beginnt zunächst mit ausgewählten Ärzten in Berlin und mit Kassenarzt-Praxen der Region Westfalen-Lippe. Die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, und der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV), Andreas Gassen, glauben, dass dies ein weiterer Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist. Allerdings sollten die Erwartungen, vor allem im ersten Jahr, nicht zu groß sein. Ältere Menschen könnten zudem mit der Nutzung des Instrumentes zur besseren medizinischen Versorgung überfordert sein.

Quelle: aerzteblatt.de