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Zum 1. Januar 2021 soll die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) endgültig eingeführt werden. Daran wird sich auch nichts ändern, obwohl die Grünen nach einer schriftlichen Anfrage mitgeteilt bekommen haben, dass die ePA in ihrer ersten Version kein differenziertes Berechtigungsmanagement aufweist, das heißt, dass die Zugriffsrechte auf die ePA nicht ausreichend definiert worden sind und deshalb nachgearbeitet werden muss. Geplante Anwendungen, wie der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahn-Bonusheft und das Kinder-Untersuchungsheft werden wohl erst einmal nicht zur Verfügung stehen. Die Grünen kritisieren, dass das Bundesgesundheitsministerium viel früher informiert worden sei, aber nicht entsprechend reagiert haben soll, denn der Lenkungsausschuss der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) hat am 17. November 2018 einen Beschluss über sogenannte feingranulare und grobgranulare Zugriffsrechte beschlossen. Danach ist am 19. Dezember eine E-Mail an das Ministerium rausgegangen, in der die „konzeptionellen Eckpunkte ePA/ePF“ aufgeführt wurden. Allerdings wurde dem BMG durch den Lenkungsausschuss der gematik nur mitgeteilt, dass „konzeptionelle Eckpunkte als Basis für weitere Projektaktivitäten für das Projekt elektronische Patientenakte/elektronisches Patientenfach beschlossen wurden“. Die Anlage einschließlich Eckpunkte hat das BMG nicht erhalten, aber sich auch nicht weiter darum gekümmert, das jedenfalls kommt als Kritikpunkt von den Grünen. Die am 17. Dezember fehlende Anlage samt Eckpunkte, so Thomas Gebhardt, der parlamentarischer Staatssekretär im BMG ist, wurde auf Nachfrage erst am 2. August 2019 übermittelt, als etwa acht Monate danach. Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink erhielt diese Antwort vom Staatssekretär im BMG. Weiterhin heißt es, dass man über die Festlegung der Zugriffsrechte erstmals im April 2018 informiert wurde. Doch seit dieser Zeit hat das BMG bereits Kenntnis über das eingeschränkte Berechtigungsmanagement. Die Grünen werfen Spahn vor, dass er nicht frühzeitig gegengesteuert habe, denn „dann wäre es nicht zur Streichung sämtlicher ePA-Regelungen im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) gekommen“. Auslöser für die Bedenken um die Sicherheit der Daten und die Verfügbarkeit bestimmter Daten auf der ePA war das Bundesjustizministerium, welches im Frühjahr 2019 interveniert hat. Es wird so aussehen, dass es laut Gesetzesvorlage vom 4. Juli 2019 nun ein neues Gesetz gibt, welches mit neuen Regelungen und weiteren Anwendungen nach Abstimmung mit anderen Ressorts das überarbeitete Konzept der ePA vorgibt. An der Einhaltung der terminlichen Einführung ändert sich allerdings nichts. 

Quelle: Ärzteblatt