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Die Technische Arbeitsgruppe der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt Sonstige Leistungserbringer hat grundsätzliche Festlegungen und Richtlinien zur Abwicklung des Datenaustauschs nach § 302 Abs. 2 SGB V erarbeitet.

Der BVS weist darauf hin, dass für die technische Umsetzung primär Abrechnungsdienstleister und Anbieter von Branchensoftware zuständig sind. Leistungserbringer, die selbst mittels Branchensoftware abrechnen, sollen die Information entsprechend weitergeben, damit rechtzeitig eine Anpassung der Software erfolgen kann. Außerdem sind in der Rubrik des GKV-Sptzenverbandes die passenden Softwarehersteller für die einzelnen Leistungsbereiche zu finden.   

[ilink url=“http://www.gkv-datenaustausch.de/Aktuell_Leistungserbringer_Sole_Ta.gkvnet“] Link zur Quelle (GKV-Spitzenverband)[/ilink]