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Um die Entlassung von Patienten zielgerichteter abzuwickeln, hat der Gesetzgeber durch das Versorgungsstärkungsgesetz schärfere Regeln festgelegt. Demnach sollen in einem Entlassplan für jeden stationär behandelten Patienten medizinische Anschlussleistungen festgelegt sein. Darüber hinaus müssen die Kliniken auf allen Verordnungen die lebenslange Arztnummer (LANR) und die Betriebstättennummer (BSNR) angeben. Das hat zur Folge, dass sich laut DKG-Schätzung 50.000 Klinikärzte ohne LANR bei der Kassenärztlichen Vereinigung registrieren müssen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt diese Entwicklung, da sie zu einheitlichen Standards und Vorteilen für Patienten führe.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/70929/Entlassmanagement-Klinikaerzte-erhalten-lebenslange-Arztnummer“] Name der Quelle (Ärzteblatt)[/ilink]