Nun steht fest, dass der neue Rahmenvertrag zum Entlassmanagement zum 1. Oktober 2017 in Kraft tritt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband waren sich lange Zeit uneinig, aber haben sich jetzt für die geplante Umsetzung zum Herbst geeinigt, das berichtet die Zeitung MTD-Instant in ihrer Ausgabe 29/2017. Die neuen Strukturen zur Krankenhausentlassung werden einiges für Mediziner und Patienten verändern. Die Krankenhäuser beziehungsweise die behandelnden Ärzte sind dann aufgrund des neuen Rahmenvertrages gesetzlich verpflichtet, die Entlassung des Patienten ausführlich vorzubereiten. Ziel des neuen Entlassmanagement ist es, dem Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt eine lückenlose, medizinische Anschlussversorgung anzubieten. Ärzte müssen dann entsprechende Formulare (Entlassplan und Medikationsplan) ausfüllen, aus denen hervorgeht, wie der Patient bestmöglich ambulant weiter versorgt werden soll. Im Mittelpunkt des neuen Entlassmanagement soll der Patient stehen.
Quelle: BVMed