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Das Bundesschiedsamt hat festgelegt, dass Klinikärzte ab Juli 2017 für jeden Patienten einen Entlassplan erstellen müssen, der den reibungslosen Übergang in die ambulante Weiterversorgung regelt. Der Rahmenvertrag zur Neuordnung des Entlassmanagements regelt unter anderem die erforderlichen Mittel zur Weiterversorgung wie Medikamente, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege unter den Vorgaben der Wirtschaftlichkeit. Es gelten für Klinikärzte dann dieselben Regelungen wie für niedergelassene Ärzte. Zur Bedruckung der Formulare dürfen Klinikärzte nur noch eine zertifizierte Software verwenden. Auch erhalten diese zur Kennzeichnung ihrer Rezepte eine lebenslange Arztnummer (LANR), alternativ ist hier auch eine Krankenhausarztnummer erlaubt. Die Betriebsstättennummer der Klinik ist ebenfalls auf dem Rezept zu vermerken. Damit sind alle Details geregelt, auf die sich die Kassenärztliche Vereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/klinikmanagement/article/922091/entlassmanagement-schiedsamt-regeln-formuliert.html“] Name der Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]