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Das zuständige Bundesschiedsamt hat die Rahmenbedingungen für das Entlassmanagement, also dem Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung festgelegt, nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht einigen konnten. Die DKG hat aber gegen den Schiedsspruch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geklagt, weil sie sich die Ärzte durch das bundeseinheitliche Entlassungsprocedere überlastet fühlten. Nun mischt sich auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) ein und wünscht eine rasche gesetzliche Korrektur, da die Bürokratie den Ärzten für die Patientenversorgung zu viel Zeit rauben würde. Der Schiedsspruch sollte noch in dieser Woche durch einen Änderungsantrag im Bundestag aufgehoben worden sein. Im Änderungsantrag heißt es, wäre ein Entlassmanagement nur dann erforderlich, wenn es aus medizinischen und sozialen Gründen notwendig sei. Da man sich aber in der großen Koalition auf eine gemeinsame Position zum Änderungsantrag nicht einigen konnte, wurde erst einmal die Entscheidung vertagt. Auch die Diskussion um die lebenslange Arztnummer von Krankenhausärzten ist damit erst einmal verschoben. Durch die Korrektur der Bundesschiedsamtsentscheidung würde die Politik unmittelbar in die Strukturen und Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung eingreifen.

Quelle: Ärzteblatt