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Zwei Stuttgarter Zeitungen berichteten bereits am letzten Wochenende von Beitragssenkungen der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Bundesregierung. Dabei würden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen zum 1. Januar 2019 umgesetzt. In einem einzigen neuen Entlastungsgesetz würden die Beitragssenkungen, die einen Umfang von neun Milliarden Euro ausmachen, von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gebündelt. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der im Moment bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens liegt, könnte demnach deutlich sinken; zur Zeit verhandeln beide Politiker aber noch. Zudem laufen die Verhandlungen zum Beitrag der Arbeitslosenversicherung, der, dem sozialpolitischen Sprecher der Unionsfraktion Peter Weiß zufolge, um bis zu 0,4 Prozentpunkte sinken könnte. Von der Entlastung würden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen profitieren. Bereits zum 1. Juli 2018 sollte, wenn es nach dem Willen der Arbeitgeber gegangen wäre, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden, sodass eine Verschiebung auf Anfang des kommenden Jahres und eine höhere Beitragssenkung auf 0,4 Prozentpunkte aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nur gerecht sei, da höhere Beitragssenkungen zu einer Entlastung der Unternehmen führen.

Quelle: Ärztezeitung