Seite wählen

Die Einführungs- und Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) steht kurz bevor. Am 1. Januar 2021 beginnt sie zunächst auf freiwilliger Basis als App mit nach und nach mehr Funktionen. Das deutsche Gesundheitssystem steht einer großen Herausforderung gegenüber, denn schon bald könnten 200.000 Leistungserbringer und mögliche 73 Millionen Versicherte von der Akte profitieren, die dann irgendwann das Potenzial hat, einen echten Mehrwert für Patienten zu bieten. Daran zweifelt allerdings die Partei „Die Grünen“ in Person der Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink, die wesentliche und nützliche Funktionen zu Beginn vermisst und deshalb glaubt, dass Patienten eventuell den Nutzen der ePA nicht erkennen würden. Um die Herausforderung allerdings anzunehmen, bedarf es einer stufenweisen Einführung der Akte, mit der Versicherte persönliche Gesundheitsdaten einstellen und verwalten können. Die flächendeckende Versorgung kommt erst später, wenn alle Arztpraxen und Krankenhäuser vernetzt sind. Ab 1. Juli 2021 gibt es nämlich erst die verpflichtende Einrichtung aller technischen Komponenten und Dienste für Arztpraxen, damit diese Zugriff auf die ePA bekommen. Allerdings entscheidet der Patient letztendlich, welche Daten in die Akte aufgenommen werden und wer Zugriff auf diese bekommen soll. Ärzte – so sieht es die ePA zur Zeit vor – sollen erst einmal keine individuellen Daten einstellen können, was Kritiker in der Testphase bemängeln. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Digitalisierung hierzulande vorantreiben und sieht keine Bedenken in Bezug auf den Datenschutz der Patienten, die der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber beanstandet. Das BMG hält diese Bedenken für nicht angebracht. Ab dem 1. Januar 2021 werden daher neben Arztbefunden und Röntgenbildern, nach und nach auch andere Gesundheitsdaten verwaltet werden können, zu denen Impfungen, Untersuchungen für Kinder und werdende Mütter und das Zahnbonusheft gehören. Von Anfang an wird auch nicht alles perfekt sein, denn die flächendeckende Ausführung in der verfeinerten Art kommt spätestens dann im Januar 2022. Es bleibt nur zu hoffen, dass Patienten die Vorteile der ePa von Anfang an erkennen und die Akte nicht auf Ablehnung stößt. 

Quelle: Ärzteblatt