Derzeit gibt es kritische Meinungen zum Thema Rollout der Elektronischen Patientenakte (ePA), das immer wieder vom Nichtvorhandensein von individuellen telemedizinischen Aktivitäten ausgebremst wird, obwohl die bundesweite Einführung der Akte am 29. April 2025 gestartet ist. Die Pilotphase der ePA gilt damit dann als beendet, da aber Arztpraxen noch nicht zur Nutzung verpflichtet sind, gilt demnach eigentlich eine Verlängerung der Testphase, obwohl Krankenkassen-ExpertInnen, wie TK-Chef Jens Baas, steigende Versicherten-Zugriffszahlen vermelden. Die ePA soll digitale Versorgungsprozesse voranbringen, wird aber allerdings immer von telemedizinischen Neuerungen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ausgebremst. Das gilt vor allem für neue telemedizinische Quotenregelungen bei „praxisfernen“ und „praxisnahen“ PatientInnen, die laut ExpertInnen der Krankenversicherungslandschaft zielgruppenabhängig bewertet werden sollen. KritikerInnen bewerten diese Quotenregelung, die PatientInnen bevorteilt, die regelmäßig ärztlich versorgt werden und damit telemedizinische Leistungen von 50 Prozent in Anspruch nehmen dürfen, als ungerecht und unfair, weil eigentlich eine pauschale 30-Prozent-Quote laut Selbstverwaltung gelten sollte. Digitalisierung sollte demnach konkret umgesetzt werden, was immer noch problematisch ist, weil es zu wenig flexible Strukturen gibt. Befürworter von telemedizinischen und digitalisierten Aktivitäten wünschen sich mehr Freiheit für medizinische Einrichtungen, damit sich diese besser und zukunftssicherer organisieren und aufstellen können. Was zählt, ist letztlich die individuelle Situation für digitale Versorgungsangebote.
Quelle: e-health-com.de