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Der Fachbereich Stoma- /Inkontinenzversorgung (FBSI) des BVMed hat sich deutlich gegen die Einführung von Vergütungspauschalen bei ableitenden Inkontinenzhilfen ausgesprochen. Wirksam seien seperat geschlossene Verträge, die der komplexen Versorgungsssituation gerecht werden.

Zur Begründung führt die Interessensvertretung an, dass vor dem Hintergrund der heterogenen Krankheitsbilder die medizinisch notwendige Versorgungsqualität der Patienten nicht sichergestellt sei. Hintergrund sind verstärkte Hinweise von Patienten mit neurogenen Harnblasen-Funktionsstörungen, die über eine Begrenzung der Anzahl an Kathetern und über das Vorschreiben der Katheterart durch die Krankenkassen berichten.

„Die notwendige Hilfsmittelversorgung von Patienten, die auf ableitende Inkontinenzhilfen angewiesen sind, darf nicht durch ungeeignete Versorgungspauschalen limitiert werden“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek.

Der FBSI des BVMed plädiert dafür, dass die Vergütungssysteme die Versorgungskomplexität im Bereich der ableitenden Inkontinenzhilfen abbilden müssen.Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder, der Heterogenität und Individualität in der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer sei es ratsam, separate Verträge zu schließen

Kommentar: In Deutschland sind nach Schätzungen der Deutschen Kontinenz Gesellschaft ca. 5 Mio. Menschen von Inkontinenz betroffen. Ca. 1,4 Mio. hiervon nutzen ableitende Inkontinenzprodukte. Im Bereich der ableitenden Inkontinenzprodukte sind etwa 50 verschiedene Hersteller im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) gelistet. Ein Großteil der von den Herstellern angebotenen Produkte ist qualitativ gleichartig und vom Leistungsumfang sehr ähnlich. Teilweise produziert lediglich ein Hersteller ein Produkt und gestattet es anderen Herstellern bzw. Konkurrenten es, in eigenen Aufmachungen dem Markt anzubieten.

Der Markt unterliegt der Festbetragsregelung, d.h. der maximale Erstattungsbetrag pro Produkt ist gedeckelt. Diese wird bei einem überwiegenden Teil der Versorgungen verwendet (ca. 60%), während Beitrittsverträge, die einen prozentualen Abschlag oder Versorgungspauschalen vorsehen, seltener Anwendung finden (ca. 35%). Eher selten werden Ausschreibungen genutzt, um Patienten mit ableitenden Inkontinenzprodukten zu versorgen (ca. 5%). 

[ilink url=“http://www.bvmed.de/publikationen/bvmed_newsl/bvmed-newsletter-10-14/article/ableitende-inkontinenz-hilfen-bvmed-gegen-pauschalen.html?origin=hilfsmittel“] Link zur Quelle (BVMed)[/ilink]