Der Fachbereich Stoma- /Inkontinenzversorgung (FBSI) des BVMed hat sich deutlich gegen die Einführung von Vergütungspauschalen bei ableitenden Inkontinenzhilfen ausgesprochen. Wirksam seien seperat geschlossene Verträge, die der komplexen Versorgungsssituation gerecht werden.
Zur Begründung führt die Interessensvertretung an, dass vor dem Hintergrund der heterogenen Krankheitsbilder die medizinisch notwendige Versorgungsqualität der Patienten nicht sichergestellt sei. Hintergrund sind verstärkte Hinweise von Patienten mit neurogenen Harnblasen-Funktionsstörungen, die über eine Begrenzung der Anzahl an Kathetern und über das Vorschreiben der Katheterart durch die Krankenkassen berichten.
„Die notwendige Hilfsmittelversorgung von Patienten, die auf ableitende Inkontinenzhilfen angewiesen sind, darf nicht durch ungeeignete Versorgungspauschalen limitiert werden“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek.
Der FBSI des BVMed plädiert dafür, dass die Vergütungssysteme die Versorgungskomplexität im Bereich der ableitenden Inkontinenzhilfen abbilden müssen.Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder, der Heterogenität und Individualität in der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer sei es ratsam, separate Verträge zu schließen
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