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AstraZeneca machte im Juni den Anfang und einigte sich erstmals auf einen Erstattungspreis für den Blutverdünner Ticagrelor (Brilique). Seitdem haben sich die pharmazeutische Industrie und der GKV-Spitzenverband elfmal dieses Jahr gemäß den Vorgaben des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel verständigt.

Der GKV-Spitzenverband ließ nun vermelden, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Pharmafirmen und den Kassen zu neuen Arzneimitteln auf dem Verhandlungswege möglich sei.  Schließlich musste das Schiedsgericht nur einmal entscheiden.

Die Pharmaindustrie sieht dies anders:  „Hier ist ein Verhandlungspartner deutlich gleicher als der andere, daran ändern auch die ersten abgeschlossenen Verhandlungen nichts,“ sagte Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Das notwendige Gleichgewicht im Verhandlungsverfahren sei damit noch lange nicht hergestellt. Der GKV-Spitzenverband habe im Bewertungs- und Verhandlungsverfahren eine extrem starke Position. Im Gemeinsamen Bundesausschuss habe er mit fünf von dreizehn Stimmen das größte Gewicht und bestimme hier über die Vergleichstherapie und die Nutzenbeschlüsse mit, „auf deren Grundlage er dann selbst verhandelt“, sagte Gerbsch.

[ilink url=“http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_15808.jsp“] Link zur Quelle (GKV-Spitzenverband)[/ilink]