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Nach der Anstrengung diverser Klagen gegen Deutschland, Österreich, Italien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Bulgarien, Spanien und Portugal hat die EU-Kommission ihre Anstrengung im juristischen Kampf gegen Fremdbesitzverbote für Apotheken in der Europäischen Union endgültig eingestellt. Dies kommt vor allem den europäischen Apothekern zugute. Die Kommission erkennt somit nach mehreren verlorenen Verfahren an, dass die Arzneimittelversorgung von den jeweiligen Mitgliedsstaaten eigenständig organisiert wird.

Auch Deutschland war von den Klagen der EU-Kommission betroffen. Am 19. Mai 2009 fiel jedoch die Entscheidung für das von DocMorris/Celesio provozierte Verletzungsverfahren zugunsten Deutschlands. Die Entscheidung besagte, dass die Mitgliedsstaaten ihre Arzneimittelversorgung eigenständig organisieren können und somit ein Fremdbesitzverbot für Apotheken nicht gegen EU-Recht verstößt. Durch diese Entscheidung ist es der EU-Kommission nicht mehr möglich, Klagen gegen Fremdsitzverbote zu erheben.

Mitgliedsstaaten sollten das Recht haben, ihren Apothekensektor so zu regulieren, wie es für die gesundheitlichen Bedürfnisse ihrer Einwohner richtig sei.

Damit bleibt der Apothekenmarkt so, wie er aktuell ist. Eine Apotheke plus 3 Filialen darf ein Apotheker besitzen. Im Kern muss der Eigentümer ein Apotheker sein.

Alle Chancen, die man für die Branche, insbesondere im Versandapothekenbereich, sehen konnte, sind damit auf Null gesunken.

Auf der anderen Seite gibt es in Deutschland damit eine planbare Marktsituation (sicherlich für die nächsten 5 Jahre).