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Die EU-Kommission in Brüssel hat in mehreren Fällen rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Ein Fall betrifft auch die abgeschafften Hilfsmittelausschreibungen des Bundesgesundheitsministeriums von Ressortleiter Jens Spahn (CDU), die am 11. Mai 2019 mit Einführung des Termin- und Versorgungsgesetzes (TSVG) gefallen sind, um unter anderem zu gewährleisten, dass der bisherige Preiskampf unter den Ausschreibungen, der auch oft zu Lasten der Qualität von Hilfsmitteln gegangen ist, durch den Gesetzgeber gestoppt wird, um einheitliche Qualitätsstandards zu erreichen, von denen besonders die Patienten profitieren. Doch die Eu-Kommission beurteilt dies anders und hat Deutschland aufgefordert, das Verbot öffentlicher Vergabeverfahren für medizinische Hilfsmittel möglichst schnell aufzuheben. Dafür hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren, entweder mit Einhaltung der EU-Vorschriften oder aber mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, die dann aber in einem Vertragsverletzungsverfahren geprüft würde. Die Kommission behauptet nämlich, Deutschland würde das öffentliche Auftragswesen nicht richtig umsetzen, denn das deutsche Recht gesetzliche Krankenkassen verpflichtet „Verträge über medizinische Hilfsmittel mit interessierten Anbietern auszuhandeln“. Spezielle und flexible Vergabeverfahren, so wie es der Gesetzgeber neu geregelt hat, sind laut EU-Kommission verboten. Die Richtlinien der Europäischen Kommission würden einen fairen und unverfälschten Wettbewerb gewährleisten, weil die GKV als einer der öffentlichen Auftraggeber auch durch Vergabeverfahren „hohe Qualitätsstandards zu wettbewerbsfähigen Preisen“ erreichen kann. Hilfsmittel-Ausschreibungsverfahren, so die Kommission, haben das Ziel, alle Marktteilnehmer mit Grundsätzen der Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung zu versehen und sind daher dringend wieder einzuführen. 

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