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Viele Krankenkassen werben damit dass sie keine Zusatzbeiträge erheben müssen, allerdings warnte BKK Mobil Oil ihre Mitglieder vor einem Wechsel zur Konkurrenz in  Zusammenhang mit den Zusatzbeiträgen. Jetzt wirft die Wettbewerbszentrale der Krankenkasse „unlautere Geschäftspraktik“ vor.

Der EuGH muss nun entscheiden ob die Vorraussetzungen für die „Geschäftpraktik“ – insbesondere das „Gewerbetreiben“ – bei Krankenkassen vorliegt.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/bkk-mobil-oil-vor-dem-eugh“] Link zur Quelle (apotheke-adhoc)[/ilink]