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Am 19. Oktober entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die deutsche Arzneimittelpreisverordnung. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob die deutsche Arzneimittelpreisverordung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen europäisches Recht verstößt. Die deutsche AMPreisV gilt auch für ausländische Versandapotheken, wenn sie Rx-Arzneimittel, also rezeptpflichtige Medikamente nach Deutschland schicken. Der Online-Versender DocMorris hatte nämlich den Mitgliedern der Parkinsonvereinigung Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente gewährt und somit gegen deutsches Preisrecht verstoßen. Die Apotheker erwarten, dass der EuGH bei seiner bisherigen Rechtsprechung bleibt.

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