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Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass sich ausländische Anbieter nicht an die deutsche Rx-Preisbindung halten müssen. Diese Preisbindung stellt für ausländische Versandapotheken laut EuGH ein Handelshemmnis dar. Deutsche Apotheken und auch deutsche Arzneimittelversender haben sich aber an die Rx-Preisbindung zu halten, sie dürfen auch in Zukunft keine Rabatte oder Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben. Die ABDA und die Landesverbände stellen das nationale Gesundheitssystem jetzt in Frage, aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass deutsche Apotheker immer eine Antwort auf marktregulierende Eingriffe hatten. Aus den Kreisen des Versandapothekervereins BVDVA ist zu hören, dass man der jetzt wahrscheinlich stark wachsenden Konkurrenz aus den Niederlanden Respekt zollt. Hierzulande könnte man auf ein Modell des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 zurückgreifen, dass Rx-Boni in geringer Höhe erlaubt. Die Frage, die auf jeden Fall bestehen bleibt: Geraten deutsche Apotheken durch das EuGH-Urteil jetzt stärker unter Druck?

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/921981/eugh-urteil-rx-boni-davon-geht-apotheker-welt-nicht.html“] Name der Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]