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Noch verfügt das Gesundheitssystem über Rücklagen von mehr als 20 Mrd. Euro, aber seit Jahren schreiben gesetzliche Krankenkassen rote Zahlen. Schuld daran aus Kassensicht: Unzureichende Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, verursacht durch Änderungen des Risikostrukturausgleichs (RSA). Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) reiht sich nun in die immer länger werdende Liste der Kritiker ein, die eine Reform des Finanzausgleichs fordern. Streitpunkt ist diesmal das sogenannte Imparitätsprinzip.

Anlass ist ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts NRW zu den Zuweisungen für Auslandsversicherte sowie weitere anhängige Verfahren. Im Zuge dessen wies das BVA die gesetzlichen Kassen darauf hin, dass sie gegenüber dem Gesundheitsfonds zwar drohende Verpflichtungen einpreisen, zu erwartende Einnahmen jedoch nicht berücksichtigen sollen. Dies entspräche dem sogenannten Imparitätsprinzip. Konkret geht es im aktuellen Fall um geschätzt 90 Mio. Euro. Der BKK Dachverband beklagt, dass Kassen so Planungssicherheit verlieren.

Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands, meint dazu: „Das Bundesversicherungsamt schießt in diesem Fall über das Ziel handhabbarer rechtlicher Regelungen hinaus. So ist schon zweifelhaft, ob das Vorsichts- oder Imparitätsprinzip überhaupt anwendbar ist. In jedem Fall könnte es nur für ein Verfahren gelten, das überhaupt gerichtlich entschieden werden kann. Schließlich sind Bescheide an die Kassen für die Jahre 2013 und 2014 nahezu alle bestandskräftig.“

Knieps appelliert an die Politik: „Auch wenn kurzfristige Änderungen des SGB V schwer zu erreichen sind, wirft die Urteilsbegründung des Landessozialgerichts NRW die Frage auf, ob und inwieweit das vom Gesetzgeber Gewollte durch gesetzgeberische Nachkorrekturen erreicht werden muss. wir können nicht hinnehmen, dass allein durch eine Verwaltungsentscheidung, die nicht die juristische Bindungskraft einer Rechtsvorschrift hat, einige Kassen in dramatische Turbulenzen geraten.“

Laut Imparitätsprinzip im bilanzrechtlichen Sinne müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind. Im Gegensatz dazu dürfen Gewinne erst bei Realisation ausgewiesen werden.

Kommentar: Die Kritik am RSA reißt seit seiner Einführung nicht ab. Laut Frank Plate, Präsident des BVA, schafft der RSA aber die Grundlage für einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Es sei falsch, den RSA für jede finanzielle Entwicklung der Krankenkassen verantwortlich zu machen und Reformen einzufordern, so Plate weiter. Er erklärt: „Man muss sauber zwischen Ausgaberisiken, die die Krankenkassen selbst steuern können und solchen, die nicht beeinflussbar sind, trennen.“ Forderungen, übereilt Anpassungen vorzunehmen, erklärte er daher eine klare Absage.

[ilink url=“http://www.bkk-dachverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/artikel/kassenmanager-brauchen-planungssicherheit-politik-darf-problemenicht-aussitzen/“] Link zur Quelle (BKK)[/ilink]___id__37569___view.html