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Das Exoskelett des amerikanischen Herstellers ReWalk Robotics mit Namen ReWalk Personal 6.0 ist in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen worden, was als Meilenstein für Querschnittsgelähmte anzusehen ist, weil das Exoskelett Paraplegikern hilft, selbstständig zu stehen oder auch zu laufen. Unter einer Paraplegie versteht man eine Schädigung des Rückenmarkquerschnittes und ein daraus resultierendes Lähmungsbild mit Ausfall sensibler, motorischer oder vegetativer Funktionen. Menschen mit beidseitigen Lähmungen der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur mit Verlust der Gehfähigkeit kann so geholfen werden. Der Spitzenverband der GKV hat Anfang des Jahres die Entscheidung zur Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis getroffen, rechtswirksam wurde es nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger und erhielt danach die Hilfsmittelnummer 23.29.01.2001 mit oben genannter Indikation. Die Aufnahme des Hilfsmittels erfolgte auf Antrag des Herstellers nach gründlicher Prüfung. Für die GKV bedeutet dies, dass dieses Hilfsmittel nach Eintrag in das systematisch strukturierte Hilfsmittelverzeichnis der Leistungspflicht unterliegt. Im Leistungskatalog sind die Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte gelistet. Der Hersteller muss sein Produkt vorher auf Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität und den medizinischen und pflegerischen Nutzen geprüft haben, damit es in das Hilfsmittelverzeichnis, welches eine Orientierungshilfe für die Kassen bietet, aufgenommen werden kann. Auch die individuellen Umstände des Paraplegikers werden in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann.

Quelle: Ärzteblatt