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Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und der Hausärzteverband (HÄV) haben mit zwei Privaten Krankenversicherungen einen Vertrag über die Beratung und Betreuung ihrer Patienten zu Arzneimitteln geschlossen. Die Leistungen werden separat durch die Versicherer vergütet.

[ilink url=“http://www.hausarzt.de/content/red.otx/1108,109093,0.html“]Link zur Quelle (hausarzt.de)[/ilink]

Kommentar: Dieser Vertrag ist ein Beispiel für Einzelvereinbarungen neben dem GOÄ-System in Bezug auf zusätzliche Leistungen. Private Krankenversicherer können sich mit solchen Leistungen gegenüber Wettbewerbern positionieren.