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Fast jeder, der schon einmal einen Facharzttermin benötigte, kann bestätigen: Bis man dem Arzt tatsächlich gegenüber sitzt, muss man nicht selten eine lange Wartezeit in Kauf nehmen. Je nach Region und Fachrichtung kann diese mitunter mehrere Monate betragen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll sich das zukünftig ändern.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte an, dass sich die Wartezeit für gesetzlich Versicherte bei medizinisch begründeten Fällen ab 2015 auf maximal vier Wochen verkürzen soll. Sollte in diesem Zeitraum kein Termin verfügbar sein, können die Patienten künftig zur ambulanten Versorgung in ein Krankenhaus verwiesen werden. Um die Versicherten bei der Terminfindung zu unterstützen, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verpflichtet, Termin-Servicestellen einzurichten. Einige Krankenkassen haben den Bedarf für diesen Service schon vor längerer Zeit erkannt, beispielsweise bietet die Techniker Krankenkasse (TK) einen telefonischen Terminservice an. „Die Wartezeitenproblematik, vor allem bei Fachärzten, ist bekannt und nicht von der Hand zu weisen“, so Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK).

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der TK sind vierzig Prozent der Befragte mit der Wartezeit auf ihren Termin unzufrieden. Besonders Kranke beklagen eine zu große Zeitspanne zwischen Vereinbarung und Termin. Besonders schwierig sei die Terminvereinbarung bei Augenärzten, Kardiologen und Neurologen. Besonders schnell klappe es bei Chirurgen, hier erhielten 70 Prozent der Befragten zeitnah einen Termin.

Kommentar: Der Wartezeitenproblematik steht eine angebliche Überversorgung mit Ärzten gegenüber. So praktizieren insbesondere in Großstädten und Ballungsräume angeblich mehr niedergelassene Ärzte, als tatsächlich benötigt würden. Im ländlichen Raum dagegen sei die Versorgung oft aufgrund von Praxisschließungen nicht mehr auf Dauer zu gewährleisten. Die Regierung versucht gegenzusteuern, indem sie beispielsweise durch finanzielle Anreize Ärzte zu einer Niederlassung in strukturschwachen Gebieten veranlassen will. Es stellt sich allerdings die Frage, wie belastbar das Argument einer Überversorgung ist, wenn Patienten auch in Ballungsräumen überdurchschnittlich lange auf einen Termin warten müssen. Hier sollten langfristig unbedingt detaillierte Daten zum deutschlandweiten Bedarf und tatsächlichen Angebot an ärztlichen Leistungen erhoben werden.

[ilink url=“http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz.html“] Link zur Quelle (Bundesministerium für Gesundheit) [/ilink]

[ilink url=“http://www.tk.de/tk/pressemitteilungen/politik/691552″] Link zur Quelle (Techniker Krankenkasse)[/ilink]