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Beim nächsten Ärztetag, der im Mai 2018 in Erfurt stattfindet, wollen Mediziner in Deutschland das bestehende Fernbehandlungsverbot kippen. Die Musterberufsordnung für Ärzte nach Paragraf 7 regelt, dass Erstdiagnosen via Telefon oder Videoschalte bislang verboten sind; für Krankschreibungen und Arzneiverordnungen gilt gleiches. Kammerexperten der Bundesärztekammer gehen aber davon aus, dass das Fernbehandlungsverbot fällt. Das Verbot ist im Bundesland Baden-Württemberg schon gelockert. Die Landesärztekammer hat hier zwei Modellprojekte genehmigt, die die ausschließliche Fernbehandlung, von der Kassenärztlichen Vereinigung initiiert, bundesweit anbietet. An den Modellversuchen sind auch kleine Unternehmen und Start-ups beteiligt, die ein Portal für Online-Sprechstunden anbieten. Auch größere Unternehmen wollen bei Öffnung des Marktes hineindrängen wie zum Beispiel Google. Die Komplexität des deutschen Gesundheitsmarktes verhindert jedoch zur Zeit, dass ausländische Unternehmen wie Google & Co in den Markt gelangen. Das sei aber nach Meinung von Experten nur eine Frage der Zeit. Auch stellt sich die Frage, inwieweit deutsche Patienten ihre Krankheits- und Gesundheitsdaten mit großen, eventuell sogar ausländischen, IT-Konzernen teilen wollen. Auch halten Experten auf dem Sektor Videosprechstunde, Ärzte die sich nur auf reine Online-Sprechstunden fokussieren, für nicht zeitgemäß. Die Videosprechstunde kann die traditionelle Sprechstunde nicht ersetzen, sondern nur ergänzen, allein schon deswegen, weil Videosprechstunden für Ärzte zur Zeit nicht kostendeckend sind. Die Videosprechstunde als Kassenleistung gibt es zwar seit Juli 2017, doch sie findet bei den Ärzten aufgrund der schlechten Vergütung wenig Anklang. Das wird sich aber eventuell in diesem Jahr noch ändern.

Quelle: Ärztezeitung