Mit Festbeträgen für Hilfsmittel sparen Krankenkassen Kosten ein. Das an sich ist nicht verwerflich, doch wie gut kann die Patientenversorgung sein, wenn die Beträge immer weiter gesenkt werden? Es stellt sich die Frage, ob die Kassen nur auf die Ausgabenseite oder auch auf die Versorgungsqualität achten, sie wurde jüngst wieder durch die Ankündigung der AOK Baden–Württemberg, aus bestehenden Festbetragsverträgen auszutreten, aufgeworfen.
Seit Jahren arbeitet die AOK mit Festbeträgen für Inkontinenzhilfsmittel (PG 15), doch nun steigt sie aus den bestehenden Verträgen aus. Das Ziel: Neue Festbeträge durchsetzen, die noch unter den aktuellen Beträgen liegen. Wie „Apotheke Adhoc“ am 16. März berichtete, will der Landesapothekerverband (LAV) nun einen neuen Vertrag mit der Kasse aushandeln, der die bisherigen Beträge nicht unterschreitet. Ein ähnliches Szenario ereignete sich im Sommer 2013, als die AOK aus den Verträgen für aufsaugende Inkontinenzhilfen ausstieg. Erhielten Apotheker bis dahin noch 33 bis 38 Euro als Pauschale für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen, vereinbarte die AOK mit anderen Leistungserbringern eine Pauschale von 29 Euro. Diesem Vertrag konnten auch Apotheker beitreten. Obwohl diese bereits die vorigen Pauschalen als Dumpingpreise bezeichneten, trat der LAV schließlich dem Vertrag bei. Es bleibt abzuwarten, ob sich das im aktuellen Fall so wiederholen wird.
[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/inkontinenzversorgung-aok-baden-wuerttemberg-kuendigt-hilfsmittel-vertrag-ableitende-inkontinenzprod/“] Link zur Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]