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Mit Festbeträgen für Hilfsmittel sparen Krankenkassen Kosten ein. Das an sich ist nicht verwerflich, doch wie gut kann die Patientenversorgung sein, wenn die Beträge immer weiter gesenkt werden? Es stellt sich die Frage, ob die Kassen nur auf die Ausgabenseite oder auch auf die Versorgungsqualität achten, sie wurde jüngst wieder durch die Ankündigung der AOK Baden–Württemberg, aus bestehenden Festbetragsverträgen auszutreten, aufgeworfen.

Seit Jahren arbeitet die AOK mit Festbeträgen für Inkontinenzhilfsmittel (PG 15), doch nun steigt sie aus den bestehenden Verträgen aus. Das Ziel: Neue Festbeträge durchsetzen, die noch unter den aktuellen Beträgen liegen. Wie „Apotheke Adhoc“ am 16. März berichtete, will der Landesapothekerverband (LAV) nun einen neuen Vertrag mit der Kasse aushandeln, der die bisherigen Beträge nicht unterschreitet. Ein ähnliches Szenario ereignete sich im Sommer 2013, als die AOK aus den Verträgen für aufsaugende Inkontinenzhilfen ausstieg. Erhielten Apotheker bis dahin noch 33 bis 38 Euro als Pauschale für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen, vereinbarte die AOK mit anderen Leistungserbringern eine Pauschale von 29 Euro. Diesem Vertrag konnten auch Apotheker beitreten. Obwohl diese bereits die vorigen Pauschalen als Dumpingpreise bezeichneten, trat der LAV schließlich dem Vertrag bei. Es bleibt abzuwarten, ob sich das im aktuellen Fall so wiederholen wird.

Kommentar: Laut Branchenverband BVMed erhalten in Deutschland insgesamt rund 1,5 Mio. Menschen Inkontinenzhilfen auf Rezept. Kürzlich gab der Verband eine Stellungnahme zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung heraus. Demnach werde durch die Ausschreibungspraxis der Krankenkassen das Sachleistungsprinzip ausgehöhlt, die mittelständische Versorgungsstruktur der Leistungserbringer gefährdet sowie die Versorgungsqualität verringert. Laut Angaben der AOK werden für die Produktgruppen Seh-, Hör- und Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Stoma-Artikel und Einlagen hochwertige medizinisch-technische Qualitätsstandards festgeschrieben. Nur Produkte, die diese Standards erfüllen oder übertreffen werden demnach in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgenommen.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/inkontinenzversorgung-aok-baden-wuerttemberg-kuendigt-hilfsmittel-vertrag-ableitende-inkontinenzprod/“] Link zur Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]