Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VdÄÄ) kritisiert den Gesetzesentwurf für das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Darin heißt es unter anderem, dass bei Personalengpässen in der Versorgung von Flüchtlingen selbst asylsuchende Ärzte eingebunden werden können.
Laut VdÄÄ-Vorstand wäre dies mit einer Einteilung in eine „Zweiklassenmedizin“ verbunden, da asylsuchende Ärzte nur eine temporäre Zulassung bekämen und auch nur asylsuchende Personen behandeln dürften. Die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit sei überdies nur unter Verantwortung von „richtigen“ Ärzten und nur innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte auszuführen. Das bedeute eine klare Diskriminierung.
Der VdÄÄ sieht noch viele weitere Aspekte, die Unklarheiten hervorrufen. So stelle sich z.B. die Frage, ob die temporären Ärzte Verordnungen von Medikamenten tätigen dürfen.
[ilink url=“http://www.vdaeae.de/index.php/pressearchiv/2015/773-presseerklaerung-des-vdaeae-zum-asylbewerberbeschleunigungsgesetz“] Link zur Quelle (VdÄÄ)[/ilink]