Die Vergabe von Fördergeldern aus dem Innovationsfonds mit einem Fördervolumen von 225 Mio. Euro ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) entschieden worden. Details, wer die Gelder bekommen soll, sind aber noch nicht preisgegeben worden. Es wurden allerdings Vorschläge mit einem Volumen von 880 Mio. Euro eingereicht. Die Antragsteller werden auf der Internetseite des GBA informiert, ob sie berücksichtigt wurden. Vergeben werden Gelder an folgende Projekte:
– Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten
– Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie- und Sicherheit
– Versorgungsmodelle, die die Telemedizin, Telematik und E-Health nutzen
– Versorgungsmodelle für bestimmte Gruppen von Patienten wie etwa ältere Menschen, Patienten mit psychischen Erkrankungen und Patienten mit seltenen Erkrankungen.
Für neue Versorgungsforschungsprojekte steht ein Fördervolumen von 2016 bis 2019 von je 300 Mio. Euro vom GBA zur Verfügung, mit dem unter anderem die Versorgung von gesetzlich Versicherten verbessert werden soll.
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