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Gesetzlich Krankenversicherte müssen immer mehr aus eigener Tasche bezahlen. Aus aktuellen Zahlen der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die Zuzahlungen gesetzlich Versicherter für alle Gesundheitsprodukte und Dienstleistungen, eingeschlossen Arzneimittel und Heil- und Hilfsmittel, in den vergangenen zwei Jahren um 8,8 Prozent gestiegen sind. 4,21 Milliarden Euro im Jahr 2018, ein Anstieg von 108 Millionen Euro gegenüber 2017, hatten die Versicherten zu bewältigen; 2017 sogar 342 Millionen Euro mehr als 2016. Die Zuzahlungen für Arzneimittel und Verbandsmaterial werden auch weiter steigen. 2018 mussten gesetzlich Versicherte mehr als zwei Milliarden Euro (2,25 Mrd.) für diesen Posten aufbringen; eine Erhöhung von 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Heil- und Hilfsmittel beziehungsweise deren Zuzahlungen zu beispielsweise Hörgeräten, Gehilfen oder auch Therapie-Behandlungen haben sich in nur zwei Jahren um 18,4 Prozent erhöht. Die Linkspartei fordert daher eine Abschaffung der Zuzahlungen, da chronisch kranke Menschen permanent durch hohe Zuzahlungen benachteiligt seien. Der Wegfall sämtlicher Zuzahlungen hätte allerdings eine Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpukte in der GKV zur Folge. Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) deutlich erhöhte Honorare erhalten, was sich allerdings dann auf die Kosten, die Patienten zu tragen hätten, auswirken würde. Noch bezahlen Patienten nur zehn Euro pro Verordnung pauschal, dann könnten nochmal zehn Prozent der Behandlungskosten hinzukommen. Allerdings gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, dass mit dem geplanten Gesetzespaket keine Änderungen der Zuzahlungen zu erwarten seien. Bei den Arzneimitteln profitierten 2018 5,4 Millionen gesetzlich Versicherte, meistens chronisch Kranke, durch Entlastungsregelungen, da es für bestimmte Medikamente Festbeträge gibt. Aber auch besonders günstige Präparate sind von der Zuzahlung komplett befreit. Ansonsten gilt, dass bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent vom Verkaufspreis zu zahlen ist, aber nicht mehr als zehn Euro und nicht weniger als fünf Euro, allerdings nur dann, wenn das Mittel nicht teurer ist als fünf Euro.  Befreit sind zudem alle unter 18 Jahren und wenn die Belastungsgrenze zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt, bei Chronikern sogar ein Prozent (Klinikbehandlungen, Heilmittel-Zuzahlungen und häusliche Krankenpflege eingeschlossen). 

Quelle: Tagesspiegel