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Mit Stichtag zum 19. Oktober 2023 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) einen Beschluss gefasst. Demnach gibt es eine neue Zentrumsregelung im Bereich Intensivmedizin, die richtungsweisend ist. Danach erhalten Krankenhäuser und Kliniken mit besonderen intensivmedizinischen Kompetenz- und Koordinierungszentren finanzielle Zuschläge.  

Tele-Intensivmedizin verbessert nach Meinung vieler ExpertInnen deutlich die Behandlungsqualität und die intensivmedizinische Therapie von PatientInnen. Das zeigte sich vor allem in der Corona-Krise an COVID-19-erkrankten Menschen, die auf Intensivstationen behandelt werden mussten. Die telemedizinische Versorgung war und ist richtungsweisend, weil ihr Ansatz interdisziplinär (fachübergreifend) und flächendeckend ist.  

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) sieht dem Vorstoß des G-BA erfreulich entgegen. Der G-BA-Beschluss beruht auf Ergebnissen von Innovationsfondsprojekten (TELnet@NRW und ERIC) und innovativen, umfangreichen Studien. Auch das Virtuelle Krankenhaus NRW hat seinen Beitrag dazu geleistet. Fazit: Die telekonsiliarische Vernetzung verbessert die Versorgungsqualität deutlich. Welche Krankenhäuser sich als teleintensivmedizinische Zentren eignen und welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, wird noch geklärt.  

Quelle: dgtelemed.de