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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im November 2023 beschlossen, dass Herztransplantationen auf bestimmte Standorte konzentriert werden sollen, ohne jedoch dabei die flächendeckende Versorgung von Herz-PatientInnen zu gefährden. Die neue Mindestmenge für Herztransplantationen liegt demnach ab dem Jahr 2026  bei mindestens zehn pro Klinikstandort. So ist laut G-BA gewährleistet, dass nur Transplantationszentren mit Expertise diese anspruchsvollen chirurgischen Eingriffe durchführen, was Heilungs- und Überlebenschancen der betroffenen Kranken erhöht.  

Für die Jahre 2024 und 2025 gilt eine Übergangsregelung. Bis 2025 müssen transplantierende Krankenhäuser eine Prognose über die Mindestmenge abgeben. Gegebenenfalls kann es auch Ausnahmegenehmigungen geben, die dem jeweiligen Bundesland unterliegen.  

Ab 2026 gelten dann die strengen Regeln, damit planbare komplexe Operationen wie Herztransplantationen künftig nur noch an bestimmten Standorten stattfinden können. ExpertInnen des G-BA prognostizieren danach zwölf Klinikstandorte, die auch in Zukunft die Mindestmenge von zehn Operationen erreichen werden. Im Jahr 2022 sind in Deutschland 358 Herzen an 18 Krankenhaus-Standorten transplantiert worden. 2021 waren es noch 21 Standorte.  

Quelle: MTD