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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bringt durch Kritik am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) diesen gegen sich auf. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland, ist nach Meinung des Ministeriums in seinen Entscheidungen über die Anerkennung neuer Behandlungsmethoden als Krankenkassenleistung zu langsam. Er fordert, dass in Fällen, wenn Entscheidungen nicht schnell genug fallen, das Ministerium per Verordnung- die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt- selbst entscheiden kann. Er räumt dem G-BA für die Bewertung neuer Methoden dazu eine Frist zur Entscheidung von in der Regel zwei statt drei Jahren ein. Kritiker der neuen vom Minister gewünschten Methodenbewertung sind gewarnt, allen voran das G-BA. Prof. Josef Hecken, der Vorsitzende des Gremiums, ist entsetzt, weil die Methodik des Ministers zu einem völlig unklaren Nutzen oder sogar Schaden am Patienten führen kann. Der Wirksamkeitsnachweis der Leistungen aus dem Katalog der GKV sei nach Ansicht von Hecken „ein elementarer Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnützen und gar schädlichen Behandlungen und ein Schritt zurück ins Mittelalter“. Der Minister würde nach Ansicht des G-BA sogar einen vollständigen Systembruch riskieren, der die Befreiung der Bindung an das Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot zur Folge hätte. Das Vorgehen des Ministeriums, ohne den hinreichenden Nutzen nach den Grundsätzen einer evidenzbasierten Medizin belegt zu haben, wäre fahrlässig. Auch der BKK Dachverband und sogar Vertreter der SPD halten die Methodik des Ministers für bedenklich. Der Vorstand des BKK Dachverbandes, Franz Knieps, bewertet das Vorgehen ähnlich wie der G-BA. Die bewährten Strukturen und Prozesse der medizinischen und wirtschaftlichen Beurteilung von Kassenleistungen dürften laut Knieps nicht grundsätzlich angreifbar sein und zudem auch nicht in allerletzter Minute als eine Art „Gesetzgebung auf dem Flur“.

Quelle: www.biermann-medizin.de