Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine erste Bilanz zur Wirksamkeit neuer Medikamente gezogen. Das Ergebnis bescheinigt nur einem von fünf Wirkstoffen einen beträchtlichen Zusatznutzen. Im Detail sieht die G-BA-Bilanz so aus: Von 37 überprüften Mitteln erkannte der G-BA in sieben Fällen einen beträchtlichen Zusatznutzen. In 14 einen geringen und in drei einen nicht näher bestimmbaren. Den meisten anderen Medikamenten wurde kein Mehrwert oder das Fehlen vollständiger Nachweise bescheinigt.
Demzufolge helfen zwei von drei neuen Arzneimitteln gegen schwere Krankheiten den Patienten mehr als die bisher gängigen Medikamente. Dennoch dürfte das Ergebnis für die Arzneimittelhersteller ernüchternd ausfallen, denn die Bescheinigung eines wirklich beträchtlichen Zusatznutzens verfehlten die allermeisten dieser Präparate gegen Krebs, Bluthochdruck und Diabetes. Eine endgültige Aussagekraft hat diese erste Welle an Bewertungen erst dann, wenn dieser Trend auch in der neuen weit größeren Welle dieser Arznei-Überprüfungen bestätigt wird.
Kritik kommt von den Arzneimittelherstellern. So sagte die Geschäftsführerin des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Birgit Fischer, dass durch die Bewertungen die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln in der Realität nur noch bei Wenigen ankomme. Zudem sei es kritisch, dass der G-BA durch seine Entscheidungspraxis (es wird bei der Bewertung eines einzelnen Mittels zwischen dem Zusatznutzen für verschiedene Patientengruppen unterschieden) den Zussatznutzen auf einen kleineren Teil der Patienten beschränke.
Hintergrund: Das Arzneimittelgesetz fordert für neue Medikamente den Nachweis eines Zusatznutzens gegenüber bereits zugelassenen Präparaten. Seit dem Start der Arzneireform AMNOG 2011 werden neue Präparate auf ihren Zusatznutzen gegenüber den bisher gültigen Standardtherapien geprüft.
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